Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für MeinAssistent.ai
Grundlage ist euer bisheriger AGB-Text, inhaltlich erweitert und jetzt für die Webseite kompakt gesetzt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der MeinAssistent Digital GmbH
Stand: 28.07.2026
1. GELTUNGSBEREICH, ANBIETER UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der MeinAssistent Digital GmbH und ihren Auftraggebern über digitale Dienstleistungen, Softwareleistungen, Beratungsleistungen, Projektleistungen und damit verbundene Leistungen.
Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung des KI-Sprachassistenten MeinAssistent.ai als Software-as-a-Service-Dienst, KI-gestützte Telefonie, Voice-AI-Dienste, Chatbot-Funktionen, automatisierte Terminbuchungen, Gesprächsannahme und Gesprächsverarbeitung, Transkription und Zusammenfassung von Gesprächen, Rufweiterleitung und Nachfolgekommunikation, Beratung zur Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen, Analyse und Optimierung von Unternehmensprozessen, Einführung und Implementierung von CRM-, ERP-, Workflow-, Prozessmanagement- und vergleichbaren Unternehmenssystemen, Datenmigration, Softwarekonfiguration, Einrichtung von Schnittstellen, APIs, Webhooks und Automatisierungen, Schulung, Support, Wartung, Fehleranalyse, Dokumentation und Projektmanagement.
Diese AGB gelten unabhängig davon, welcher Softwareanbieter oder welches CRM-, ERP-, Workflow-, Automatisierungs- oder sonstige Unternehmenssystem im jeweiligen Projekt eingesetzt wird.
1.2 Anbieter
Anbieter der Leistungen ist:
MeinAssistent Digital GmbH
Durlacher Allee 75
76131 Karlsruhe
Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 707561
Geschäftsführer: Frank Meier
Steuernummer: 35005/08188
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE267425224
E-Mail: info@meinassistent.ai
Telefon: +49 721 95279593
Webseite: www.meinassistent.ai
Die MeinAssistent Digital GmbH erbringt ihre Leistungen insbesondere unter den Marken MeinAssistent und MeinAssistent.ai und wird nachfolgend als „MeinAssistent“ oder „Anbieter“ bezeichnet.
1.3 Zielgruppe
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
1.4 Auftraggeber
Auftraggeber ist das Unternehmen, die Organisation oder die sonstige natürliche oder juristische Person, die mit MeinAssistent einen Vertrag über die vereinbarten Leistungen schließt.
1.5 Projektleistungen
Projektleistungen sind insbesondere Beratungs-, Analyse-, Konzeptions-, Implementierungs-, Konfigurations-, Migrations-, Integrations-, Entwicklungs-, Schulungs-, Support- und Dokumentationsleistungen, die im Rahmen eines sachlich oder zeitlich abgegrenzten Kundenprojekts erbracht werden.
1.6 SaaS-Leistungen
SaaS-Leistungen sind Leistungen, bei denen MeinAssistent dem Auftraggeber für eine bestimmte Vertragsdauer den Zugriff auf softwaregestützte oder cloudbasierte Funktionen ermöglicht.
1.7 Kundensysteme
Kundensysteme sind sämtliche vom Auftraggeber eingesetzten oder bereitgestellten Systeme, insbesondere CRM-, ERP-, Buchhaltungs-, Kalender-, E-Mail-, Telefonie-, Datenbank-, Dokumentenmanagement-, Helpdesk-, Automatisierungs-, Server-, Netzwerk- und Cloudsysteme.
1.8 Drittanbieterprodukte
Drittanbieterprodukte sind Softwareprodukte, Plattformen, Cloudleistungen, Telekommunikationsleistungen, Lizenzen, Schnittstellen oder sonstige Leistungen, die nicht von MeinAssistent selbst entwickelt oder betrieben werden.
1.9 Automation
Eine Automation ist eine vollständig oder teilweise automatisiert ausgeführte Workflow-Einheit. Dies kann insbesondere ein eingehender Anruf, eine Chatbot-Sitzung, eine Terminbuchung, ein API- oder Webhook-Trigger, eine Gesprächszusammenfassung, eine automatisierte Nachricht, eine Datenübertragung oder ein vergleichbarer systemseitiger Vorgang sein.
Anrufminuten werden bis zur tatsächlichen Beendigung der jeweiligen Verbindung gemessen. Angegebene Umrechnungen zwischen Automationen und Anrufminuten sind Näherungswerte. Maßgeblich für die Abrechnung sind die im Angebot, Paket oder eingesetzten System ausgewiesenen Kontingente und Nutzungsdaten.
1.10 Textform
Textform umfasst insbesondere Erklärungen per E-Mail sowie Erklärungen über ein von MeinAssistent bereitgestelltes Projekt-, Support- oder Kommunikationssystem.
1.11 Abweichende Bedingungen
Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn MeinAssistent ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn MeinAssistent ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. VERTRAGSGRUNDLAGEN UND VERTRAGSSCHLUSS
2.1 Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile können insbesondere das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung, ein Bestellformular, eine Leistungsbeschreibung, ein Pflichten- oder Lastenheft, ein Projektplan, eine Preis- oder Paketvereinbarung, eine Service-Level-Vereinbarung, ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung sowie diese AGB sein.
2.2 Rangfolge
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen; individuelles Angebot oder Auftragsbestätigung; Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft oder Projektvereinbarung; Service-Level-Vereinbarung; Vertrag zur Auftragsverarbeitung hinsichtlich datenschutzrechtlicher Regelungen; diese AGB.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
2.3 Angebote
Angebote von MeinAssistent sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein verbindliches Angebot kann innerhalb der darin genannten Frist angenommen werden. Enthält das Angebot keine Annahmefrist, beträgt diese 14 Kalendertage.
2.4 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt insbesondere durch Gegenzeichnung eines Angebots, Annahme per E-Mail, Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Projekt- oder Rahmenvertrags, Bereitstellung eines entgeltlichen Nutzerzugangs oder Beginn der Leistungserbringung auf ausdrückliche Anweisung des Auftraggebers zustande.
2.5 Einbeziehung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrags, sobald der Auftraggeber ein Angebot von MeinAssistent annimmt, einen Auftrag erteilt, einen entgeltlichen Nutzerzugang verwendet oder MeinAssistent mit der Erbringung einer Leistung beauftragt. Eine gesonderte handschriftliche Unterzeichnung der AGB ist nicht erforderlich.
3. ART UND UMFANG DER LEISTUNGEN
3.1 Maßgeblicher Leistungsumfang
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den dazugehörigen Vertragsunterlagen.
Darstellungen auf Webseiten, in Präsentationen, Broschüren, Demonstrationen oder Werbematerialien sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Vertrags geworden sind.
3.2 Dienstleistungen
Beratungs-, Analyse-, Konzeptions-, Projektmanagement-, Schulungs-, Support-, Wartungs- und Optimierungsleistungen werden grundsätzlich als Dienstleistungen erbracht. MeinAssistent schuldet eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Erfolg.
3.3 Werkleistungen
Ein abnahmefähiger Arbeitserfolg wird nur geschuldet, wenn die betreffende Leistung im Angebot oder in einer Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Werkleistung bezeichnet und das geschuldete Ergebnis konkret beschrieben ist.
Die Bezeichnung eines Projekts, Meilensteins, Einführungstermins oder Zielzustands begründet allein keine Werkleistung.
3.4 Gemischte Verträge
Ein Vertrag kann Dienstleistungs-, Werkleistungs-, Miet-, Lizenz- und SaaS-Elemente enthalten. Die rechtliche Einordnung erfolgt für den jeweils betroffenen Leistungsteil gesondert.
3.5 Keine Erfolgsgarantie
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet MeinAssistent insbesondere keinen vollständigen erfolgreichen Systemwechsel, keine bestimmte Umsatzsteigerung, Kostensenkung, Leadanzahl, Abschlussquote, vollständige Automatisierung, identische Abbildung eines Altsystems, unterbrechungsfreie Umstellung, bestimmte Mitarbeiterakzeptanz oder Erfüllung nicht mitgeteilter Anforderungen.
3.6 Abgrenzung des Leistungsumfangs
MeinAssistent schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbart sind insbesondere Datenbereinigung, manuelle Nacherfassung, Dublettenbereinigung, Ergänzung fehlender Daten, rechtliche oder steuerliche Prüfung, Entwicklung nicht beschriebener Funktionen, Anpassung nicht genannter Schnittstellen und Unterstützung außerhalb des vereinbarten Projekt- oder Supportumfangs.
3.7 Herstellerunabhängigkeit
MeinAssistent kann verschiedene Softwareprodukte und Anbieter empfehlen oder einsetzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist MeinAssistent nicht Hersteller der eingesetzten Drittsoftware und übernimmt keine Herstellerpflichten.
Eine Empfehlung stellt keine Garantie dar, dass ein System sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt.
4. PROJEKTDURCHFÜHRUNG
4.1 Projektphasen
Projekte können insbesondere Bestandsaufnahme, Prozessanalyse, Anforderungsaufnahme, Lösungsdesign, Projektplanung, Konfiguration, Entwicklung, Datenaufbereitung, Testmigration, Integration, Systemtest, Nutzertest, Schulung, Produktivmigration, Go-live, Stabilisierungsphase, Support und Weiterentwicklung umfassen.
Welche Phasen geschuldet sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
4.2 Projektorganisation
Die Parteien benennen auf Wunsch verantwortliche Ansprechpartner. Der Ansprechpartner des Auftraggebers muss berechtigt sein, Informationen bereitzustellen, fachliche Entscheidungen zu treffen, Leistungen zu prüfen, Freigaben zu erteilen und Projekttermine abzustimmen.
4.3 Termine und Projektpläne
Projektpläne, Meilensteine und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Anderenfalls handelt es sich um Planungs- und Zieltermine.
Termine verlängern sich angemessen, wenn erforderliche Mitwirkungen verspätet oder unvollständig erbracht werden, Anforderungen geändert werden, Drittanbieter verspätet leisten, Schnittstellen oder Fremdsysteme nicht wie vorausgesetzt funktionieren, Zugänge fehlen, sich Datenmengen erheblich verändern, zusätzliche Leistungen beauftragt werden oder höhere Gewalt eintritt.
4.4 Projektkommunikation
Projektentscheidungen, Freigaben und Änderungswünsche sollen in Textform dokumentiert werden. Mündliche Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie durch MeinAssistent in Textform bestätigt wurden.
4.5 Besondere Anforderungen
Der Auftraggeber muss MeinAssistent rechtzeitig auf besondere betriebliche, technische, gesetzliche, regulatorische, steuerliche, handelsrechtliche oder branchenspezifische Anforderungen hinweisen.
MeinAssistent ist nicht verpflichtet, nicht mitgeteilte Sonderanforderungen selbstständig zu ermitteln.
4.6 Teil- und Zwischenleistungen
MeinAssistent ist berechtigt, Leistungen in sinnvollen Teilabschnitten zu erbringen und Zwischenstände bereitzustellen. Teilabrechnungen sind zulässig, wenn abgrenzbare Teilleistungen erbracht, Meilensteine erreicht, Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet oder Drittanbieter- und Lizenzkosten angefallen sind.
5. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
5.1 Allgemeine Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Systeme, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.
5.2 Fachliche Verantwortung
Der Auftraggeber bleibt für seine Geschäftsprozesse und fachlichen Entscheidungen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für steuerliche und handelsrechtliche Vorgaben, Buchungs- und Kontierungslogiken, Freigabeprozesse, Preisregeln, Vertragsbedingungen, Personalprozesse, Datenschutzanforderungen, Aufbewahrungsfristen, Berechtigungskonzepte und branchenspezifische Vorgaben.
MeinAssistent erbringt keine Rechts-, Steuer-, Medizin-, Finanz- oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung.
5.3 Zugänge und Berechtigungen
Der Auftraggeber stellt erforderliche Benutzerkonten, Administratorzugänge, API-Schlüssel, Tokens, Zertifikate, Datenbank-, Test- und Fernwartungszugänge rechtzeitig zur Verfügung und stellt sicher, dass er hierzu berechtigt ist.
5.4 Ansprechpartner und Entscheidungen
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass fachlich geeignete Ansprechpartner verfügbar sind und notwendige Entscheidungen ohne vermeidbare Verzögerung getroffen werden.
5.5 Prüfung
Der Auftraggeber prüft Konzepte, Prozessmodelle, Konfigurationen, Datenzuordnungen, Testimporte, Berichte, Automatisierungen, Gesprächslogiken, Texte, Berechtigungen, Schnittstellen und Testergebnisse innerhalb der vereinbarten Frist.
Ist keine Frist vereinbart, beträgt die Prüfungsfrist zehn Arbeitstage nach Bereitstellung.
5.6 Freigaben
Vor Produktivsetzung muss der Auftraggeber insbesondere Prozesse, Workflows, Systemkonfigurationen, Datenzuordnungen, Migrationsergebnisse, Benutzerrollen, Berechtigungen, Automatisierungen, Schnittstellen, Gesprächsskripte, Terminregeln, Kommunikationstexte und Eskalationslogiken freigeben.
5.7 Folgen fehlender Mitwirkung
Erbringt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungen nicht, verspätet, fehlerhaft oder unvollständig, darf MeinAssistent Projekttermine anpassen, Leistungen aussetzen, eingeplante Mitarbeiter anderweitig einsetzen, Mehraufwand berechnen und einen neuen Projekttermin festlegen.
MeinAssistent gerät nicht in Verzug, soweit eine Verzögerung auf fehlender oder mangelhafter Mitwirkung beruht.
5.8 Warte- und Leerlaufzeiten
Bereits eingeplante Arbeitszeiten, die wegen fehlender Mitwirkung nicht sinnvoll genutzt werden können, dürfen nach den vereinbarten Zeit- oder Tagessätzen berechnet werden, sofern die Kapazitäten nicht anderweitig eingesetzt werden konnten.
6. ÄNDERUNGSANFORDERUNGEN UND ZUSATZLEISTUNGEN
6.1 Change Requests
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Änderungsanforderungen oder Change Requests.
6.2 Prüfung
MeinAssistent prüft bei Bedarf die technische Umsetzbarkeit sowie die Auswirkungen auf Aufwand, Kosten, Termine, Drittanbieter, Datenschutz, Sicherheit und bereits erbrachte Leistungen.
6.3 Vergütung
Die Prüfung und Umsetzung eines Change Requests kann gesondert vergütet werden, insbesondere wenn zusätzliche Analysen, neue Funktionen, Schnittstellen, Datenverarbeitungen, Tests oder Migrationen erforderlich werden.
6.4 Freigabe
MeinAssistent ist nicht verpflichtet, einen Change Request umzusetzen, bevor der Auftraggeber die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Projektplan freigegeben hat.
6.5 Technische Anpassungen
MeinAssistent darf unwesentliche technische Anpassungen vornehmen, wenn diese für Sicherheit, Stabilität oder Kompatibilität erforderlich sind und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
7. CRM-, ERP- UND SYSTEMIMPLEMENTIERUNGEN
7.1 Leistungsumfang
Bei CRM-, ERP- und sonstigen Systemimplementierungen kann MeinAssistent insbesondere Anforderungsaufnahme, Prozessanalyse, Systemauswahl, Systemkonfiguration, Einrichtung von Stammdatenstrukturen, Rollen, Berechtigungen, Masken, Feldern, Formularen, Workflows, Automatisierungen, Berichten, Schnittstellen, Migrationen, Schulungen und Go-live-Unterstützung erbringen.
7.2 Standardsoftware
Der Auftraggeber erkennt an, dass Standardsoftware regelmäßig nicht sämtliche individuellen Abläufe eines Unternehmens unverändert abbildet.
MeinAssistent darf Prozesse und Anforderungen unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten des ausgewählten Systems vereinfachen, standardisieren oder nach Abstimmung anders abbilden.
7.3 Keine vollständige Funktionsgleichheit
Bei einem Systemwechsel wird keine vollständige Funktionsgleichheit mit dem bisherigen System geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Unterschiede können insbesondere bei Datenstrukturen, Bedienkonzepten, Berechtigungen, Berichten, Formularen, Schnittstellen, Automatisierungen, Workflows, historischen Daten und Archivfunktionen bestehen.
7.4 Herstelleränderungen
MeinAssistent hat keinen Einfluss auf Produktentscheidungen, Funktionen, Preise, Lizenzmodelle, Schnittstellen, Produktabkündigungen, Supportbedingungen, Sicherheitsanforderungen oder Hostingbedingungen von Drittanbietern.
Hieraus erforderliche Anpassungen können gesondert vergütet werden.
7.5 Betriebsmodelle
Systeme können abhängig von der Vereinbarung in einer Cloudumgebung, bei einem Hostinganbieter, auf Systemen des Auftraggebers oder On-Premise betrieben werden.
Die Verantwortlichkeiten für Betrieb, Wartung, Datensicherung und Sicherheit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
8. DATENMIGRATION
8.1 Migrationsumfang
Der Umfang der zu migrierenden Daten wird im Angebot oder im Projektverlauf festgelegt. Nicht ausdrücklich vereinbarte Datenbestände müssen nicht übernommen werden.
8.2 Verantwortung für Quelldaten
Der Auftraggeber ist für Richtigkeit, Vollständigkeit, Qualität, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Verfügbarkeit und Sicherung der bereitgestellten Quelldaten verantwortlich.
8.3 Datenqualität
MeinAssistent übernimmt keine Gewähr dafür, dass fehlerhafte, unvollständige, widersprüchliche oder technisch ungeeignete Quelldaten durch eine Migration automatisch berichtigt werden.
Datenbereinigung, Dublettenprüfung, Ergänzung fehlender Angaben und manuelle Nachbearbeitung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
8.4 Datenzuordnung
MeinAssistent kann Zuordnungen zwischen Feldern und Datenstrukturen des Ausgangs- und Zielsystems erstellen. Der Auftraggeber muss diese fachlich prüfen und freigeben.
8.5 Testmigration
Bei einer vereinbarten Testmigration prüft der Auftraggeber insbesondere Vollständigkeit, Zuordnung, Formate, Beträge, Zeiträume, Dokumente, Verknüpfungen, Benutzerrechte und relevante Stichproben.
8.6 Produktivmigration
Eine Produktivmigration erfolgt grundsätzlich nach Freigabe durch den Auftraggeber.
8.7 Datensicherung
Der Auftraggeber muss vor jeder wesentlichen Migration oder Systemänderung eine vollständige und wiederherstellbare Sicherung seiner Daten und Systeme vorhalten, sofern MeinAssistent die Sicherung nicht ausdrücklich übernommen hat.
8.8 Unterbrechungen
Bei Produktivmigrationen können vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen erforderlich sein. Eine vollständig unterbrechungsfreie Migration wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8.9 Historische Daten
MeinAssistent ist nicht verpflichtet, sämtliche historischen Daten zu übernehmen. Vereinbart werden können insbesondere die Übernahme begrenzter Zeiträume oder Datenarten, die Archivierung des Altsystems oder die Bereitstellung eines Datenexports.
8.10 Temporäre Dateien
Temporäre Export-, Import-, Test- und Migrationsdateien werden nach Wegfall des Zwecks gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Gründe entgegenstehen.
9. TEST, FREIGABE UND ABNAHME
9.1 Anwendungsbereich
Eine förmliche Abnahme ist nur bei ausdrücklich vereinbarten Werkleistungen erforderlich. Dienstleistungen, Beratungsleistungen und laufende SaaS-Leistungen unterliegen keiner Abnahme.
9.2 Bereitstellung
MeinAssistent kann ein abnahmefähiges Ergebnis oder einen abnahmefähigen Teilabschnitt zur Prüfung bereitstellen.
9.3 Abnahmefrist
Der Auftraggeber prüft das Ergebnis innerhalb der vereinbarten Frist. Ist keine Frist vereinbart, beträgt sie zehn Arbeitstage.
9.4 Erklärung
Der Auftraggeber erklärt innerhalb der Frist die Abnahme, die Abnahme unter Vorbehalt konkret bezeichneter Mängel oder die Verweigerung unter Angabe mindestens eines konkreten wesentlichen Mangels.
9.5 Unwesentliche Mängel
Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Diese werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
9.6 Abnahmefiktion
Ein Werk gilt als abgenommen, wenn MeinAssistent nach Fertigstellung eine angemessene Frist gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert.
9.7 Produktive Nutzung
Die Abnahme gilt außerdem als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Ergebnis produktiv nutzt und nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Beginn der produktiven Nutzung einen wesentlichen Mangel in Textform mitteilt.
9.8 Teilabnahmen
Für in sich abgeschlossene und selbstständig prüfbare Teilleistungen können Teilabnahmen verlangt werden.
10. SAAS-, KI-TELEFONIE- UND AUTOMATISIERUNGSLEISTUNGEN
10.1 SaaS-Leistung
MeinAssistent kann dem Auftraggeber den Service MeinAssistent.ai als Software-as-a-Service-Dienst bereitstellen.
10.2 Funktionen
Der Service kann abhängig vom Paket insbesondere Anrufannahme, KI-gestützte Gesprächsführung, Terminvereinbarung, Kalenderintegration, Transkription, Gesprächszusammenfassung, Rufweiterleitung, E-Mail- und SMS-Kommunikation, Aufgabenplanung, Kontaktverwaltung, Chatbot-Funktionen, CRM- und ERP-Integration sowie API- und Webhook-Funktionen umfassen.
10.3 Konfiguration
MeinAssistent kann den Service nach Angaben des Auftraggebers konfigurieren. Der Auftraggeber stellt hierfür insbesondere Informationen zu Unternehmen, Leistungen, Öffnungszeiten, Ansprechpartnern, Terminregeln, Gesprächslogiken, Eskalationsregeln, Weiterleitungszielen, Kalendern, Formularen und Kundensystemen bereit.
10.4 Inhalte
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
10.5 Gesprächsdaten
Gesprächsdaten und Transkripte werden, sofern nichts anderes vereinbart oder konfiguriert wurde, grundsätzlich nach sieben Kalendertagen gelöscht.
Eine längere Speicherfrist kann vereinbart werden, wenn sie technisch verfügbar, datenschutzrechtlich zulässig und mit den eingesetzten Drittanbietern vereinbar ist.
10.6 Gesprächsaufzeichnungen
Gespräche dürfen nur aufgezeichnet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und erforderliche Einwilligungen eingeholt wurden.
Der Auftraggeber ist für die Information der Gesprächsteilnehmer und die Einholung erforderlicher Einwilligungen verantwortlich, soweit MeinAssistent diese Aufgabe nicht ausdrücklich übernommen hat.
11. KI-GESTÜTZTE LEISTUNGEN
11.1 Funktionsweise
KI-Systeme, Sprachmodelle, Spracherkennung, Sprachsynthese und automatisierte Verfahren arbeiten auf statistischer und probabilistischer Grundlage.
11.2 Fehleranfälligkeit
KI-generierte Inhalte können fehlerhaft, unvollständig, missverständlich, unangemessen, veraltet, widersprüchlich oder rechtlich unzutreffend sein.
11.3 Keine Richtigkeitsgarantie
MeinAssistent übernimmt keine Garantie dafür, dass KI-generierte Inhalte vollständig, sachlich richtig, aktuell, rechtlich zulässig, wirtschaftlich geeignet oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
11.4 Unterstützungscharakter
KI-generierte Inhalte haben grundsätzlich Unterstützungs- und Entwurfscharakter und ersetzen keine fachkundige menschliche Prüfung.
11.5 Menschliche Aufsicht
Der Auftraggeber muss angemessene menschliche Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten vorsehen, insbesondere bei Beschwerden, Notfällen, sensiblen Anliegen, medizinischen Themen, Rechts- und Steuerfragen, Finanz- und Versicherungsthemen, Personalentscheidungen sowie Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlich erheblicher Wirkung.
11.6 Transparenz
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Kommunikationspartner rechtzeitig darüber zu informieren, wenn sie mit einem KI-System, KI-Telefonassistenten oder Chatbot interagieren, soweit eine solche Information gesetzlich erforderlich ist.
11.7 Synthetische Stimmen
Synthetische Stimmen und künstlich erzeugte Audioinhalte dürfen nicht verwendet werden, um Personen über die Identität eines Gesprächspartners zu täuschen.
11.8 KI-Kompetenz
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Personen, die KI-Systeme konfigurieren, überwachen oder deren Ergebnisse verwenden, angemessen eingewiesen sind.
11.9 Unzulässige Nutzung
Der Service darf nicht für rechtswidrige Zwecke, Täuschung, Verletzung von Rechten Dritter, unzulässige automatisierte Entscheidungen, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder lebens- und sicherheitskritische Echtzeitentscheidungen eingesetzt werden, sofern hierfür keine ausdrückliche Sondervereinbarung besteht.
11.10 Trainingsnutzung
Personenbezogene Kundendaten werden nicht ohne dokumentierte Weisung des Auftraggebers zum Training öffentlicher KI-Modelle verwendet.
12. TELEFONIE, WERBUNG UND KOMMUNIKATION
12.1 Rufnummern
Vom Anbieter bereitgestellte Rufnummern dürfen nur im vereinbarten und rechtlich zulässigen Umfang verwendet werden.
12.2 Ausgehende Kommunikation
Ausgehende Anrufe, Rückrufe, SMS und E-Mails sind nur zulässig, wenn eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
12.3 Keine unzulässige Kaltakquise
Der Service darf nicht für unzulässige Werbeanrufe, unerlaubte E-Mail- oder SMS-Werbung oder vergleichbare unerwünschte Kommunikation eingesetzt werden.
12.4 Verantwortung
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung wettbewerbs-, datenschutz- und telekommunikationsrechtlicher Vorgaben sowie von Einwilligungen, Dokumentationspflichten, Widersprüchen und Werbesperren verantwortlich.
12.5 Notfallkommunikation
Der Service ersetzt keine gesetzlichen Notrufsysteme und ist nicht für lebens- oder sicherheitskritische Echtzeitkommunikation bestimmt, sofern keine ausdrückliche Sondervereinbarung besteht.
13. DRITTANBIETER, LIZENZEN UND SCHNITTSTELLEN
13.1 Einsatz von Drittanbietern
MeinAssistent darf zur Leistungserbringung Cloud-, Hosting-, Software-, Telefonie-, KI-, Sprachverarbeitungs-, Automatisierungs-, Kalender-, CRM-, ERP-, API-, Support- und Sicherheitsanbieter einsetzen.
13.2 Vertragsmodelle
Drittanbieterleistungen können unmittelbar durch den Auftraggeber beauftragt, durch MeinAssistent vermittelt, im Namen des Auftraggebers beschafft oder als Bestandteil einer Leistung bereitgestellt werden.
13.3 Direktverträge
Schließt der Auftraggeber einen Vertrag unmittelbar mit einem Drittanbieter, ist er selbst für Lizenzbestellung, Zahlung, Laufzeit, Kündigung, Benutzerverwaltung, Datenschutzkonfiguration und Einhaltung der Nutzungsbedingungen verantwortlich.
13.4 Beschaffung durch MeinAssistent
Beschafft MeinAssistent Drittanbieterleistungen für den Auftraggeber, darf MeinAssistent Lizenzkosten weiterberechnen, Vorauszahlungen verlangen, Preisänderungen weitergeben und Nutzungseinschränkungen des Drittanbieters übernehmen.
13.5 Drittanbieterbedingungen
Für Drittanbieterprodukte gelten ergänzend die Lizenz-, Nutzungs- und Supportbedingungen des jeweiligen Anbieters.
13.6 Keine Bestandsgarantie
MeinAssistent übernimmt keine Gewähr dafür, dass Drittanbieter Leistungen, Funktionen, Preise, Schnittstellen, Rechenzentrumsstandorte oder Zertifizierungen dauerhaft unverändert beibehalten.
13.7 Schnittstellenänderungen
Wird wegen einer Drittanbieteränderung eine Anpassung erforderlich, handelt es sich grundsätzlich um eine gesondert zu vergütende Leistung, sofern MeinAssistent die Änderung nicht zu vertreten hat.
13.8 Zugangsdaten
Der Auftraggeber muss API-Schlüssel, Tokens, Passwörter und sonstige Zugangsdaten angemessen sichern und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich sperren oder ändern.
14. INFRASTRUKTUR UND VERFÜGBARKEIT
14.1 Infrastruktur
MeinAssistent kann zur Leistungserbringung Server- und Cloudinfrastruktur innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union einsetzen, sofern die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
14.2 Übergabepunkt
Bei cloudbasierten Leistungen ist der Übergabepunkt grundsätzlich der Routerausgang des von MeinAssistent oder einem Dienstleister genutzten Rechenzentrums.
14.3 Kundenseitige Systeme
Der Auftraggeber ist für Internetverbindungen, Endgeräte, Telefonanlagen, Netzwerke, Firewalls, Browser, Betriebssysteme, E-Mail-Systeme, Kundensysteme und kundenseitige Sicherheitskonfigurationen verantwortlich.
14.4 Verfügbarkeit
Soweit Hosting Bestandteil der Leistung ist, beträgt die angestrebte Verfügbarkeit grundsätzlich 99 Prozent im Kalenderjahr.
Eine verbindliche höhere oder abweichende Verfügbarkeit muss ausdrücklich vereinbart werden.
14.5 Ausfallzeiten
Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere angekündigte Wartungen, Notfallwartungen, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs, Ausfälle öffentlicher Netze oder der Stromversorgung, Störungen von Drittanbietern, Störungen von Kundensystemen, Fehlkonfigurationen, kundenseitig verursachte Sperrungen und Überschreitungen vereinbarter Nutzungslimits.
14.6 Wartung
Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt. Bei dringenden Sicherheits- oder Stabilitätsmaßnahmen können Wartungen ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
15. SUPPORT UND FEHLERMELDUNGEN
15.1 Supportumfang
Der Supportumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Paket oder Angebot.
15.2 Fehlermeldungen
Fehler sind unverzüglich an info@meinassistent.ai oder über den vereinbarten Supportkanal zu melden. Die Meldung soll Zeitpunkt, betroffene Funktion, System, Fehlermeldung, Reproduktionsschritte, Screenshots, Auswirkungen und Ansprechpartner enthalten.
15.3 Reaktionszeit
Eine Reaktionszeit bezeichnet die Zeit bis zur Aufnahme und ersten qualifizierten Bearbeitung einer Meldung. Sie stellt keine garantierte Behebungszeit dar.
15.4 Fehlerklassen
Klasse 1 – Kritischer Fehler: Die produktive Nutzung einer wesentlichen Funktion ist vollständig oder nahezu vollständig unmöglich. Angestrebte Reaktionszeit: 24 Stunden.
Klasse 2 – Schwerer Fehler: Die Nutzung ist erheblich eingeschränkt, eine eingeschränkte Weiterarbeit jedoch möglich. Angestrebte Reaktionszeit: 72 Stunden.
Klasse 3 – Mittlerer Fehler: Die Nutzung ist nur unwesentlich eingeschränkt. Bearbeitung im Rahmen der regulären Support- und Entwicklungsplanung.
Klasse 4 – Geringfügiger Fehler: Die Nutzung ist nicht oder nur unerheblich eingeschränkt. Bearbeitung im Rahmen regulärer Updates oder Weiterentwicklungen.
15.5 Geschäftszeiten
Reaktionszeiten gelten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von MeinAssistent, sofern kein Bereitschafts- oder 24/7-Support vereinbart wurde.
16. PREISE, RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG
16.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
16.2 Vergütungsmodelle
Leistungen können insbesondere nach Festpreis, Stunden- oder Tagessätzen, monatlicher oder jährlicher Pauschale, Nutzung, Anrufminuten, Automationen, Benutzern, Lizenzen, Meilensteinen oder tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden.
16.3 Maßgebliche Preise
Maßgeblich sind die im individuellen Angebot, Vertrag, Bestellformular oder Preisblatt genannten Preise. Öffentlich dargestellte Preise gelten nur, wenn der Auftraggeber auf Grundlage des jeweiligen Angebots abschließt.
16.4 Aufwandsschätzungen
Aufwandsschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als Festpreis bezeichnet werden.
16.5 Zusatzleistungen
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach den vereinbarten, hilfsweise nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen Sätzen von MeinAssistent berechnet.
16.6 Reise- und Auslagenkosten
Bei Vor-Ort-Leistungen können Reisezeiten, Fahrt-, Übernachtungs- und sonstige erforderliche Auslagen zusätzlich berechnet werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
16.7 Drittanbieter- und Lizenzkosten
Drittanbieter-, Lizenz-, Hosting-, Telefonie-, Cloud- und Nutzungskosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
16.8 Preisänderungen
Erhöht ein Drittanbieter seine Preise oder führt neue Entgelte ein, darf MeinAssistent diese Mehrkosten weitergeben, sofern die Drittanbieterleistung für die vertragliche Leistung eingesetzt wird.
16.9 Vorauszahlungen
MeinAssistent darf Vorauszahlungen insbesondere für Drittanbieterlizenzen, Hardware, individuelle Entwicklungen, größere Projektleistungen, reservierte Kapazitäten und externe Beschaffungen verlangen.
16.10 Rechnungsstellung
Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
16.11 Fälligkeit
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
16.12 Wiederkehrende Leistungen
Wiederkehrende Leistungen können im Voraus, nutzungsabhängige Entgelte nachträglich abgerechnet werden.
16.13 Zahlungsverzug
Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung betragen diese neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Die gesetzliche Verzugspauschale und ein weitergehender Verzugsschaden bleiben vorbehalten.
16.14 Leistungsaussetzung
Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist darf MeinAssistent Zugänge sperren, Leistungen aussetzen, Nutzungslimits reduzieren und Projektarbeiten unterbrechen. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
16.15 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
17. NUTZUNGSRECHTE UND GEISTIGES EIGENTUM
17.1 SaaS-Nutzungsrecht
Der Auftraggeber erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die vereinbarten SaaS-Leistungen für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
17.2 Rechte von MeinAssistent
Alle Rechte an vorbestehenden oder allgemein einsetzbaren Bestandteilen verbleiben bei MeinAssistent. Dies betrifft insbesondere Software, Systemarchitekturen, Prompts, Vorlagen, Workflows, Automatisierungsbausteine, Gesprächslogiken, Integrationskonzepte, Methoden, Dokumentationen, Designs, Datenbankstrukturen, Standardkonfigurationen und Know-how.
17.3 Kundenspezifische Ergebnisse
An ausdrücklich für den Auftraggeber erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke, soweit nichts anderes vereinbart ist.
17.4 Quellcode
Die Übergabe von Quellcode, Entwicklungsumgebungen, internen Systemanweisungen oder technischen Betriebsgeheimnissen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
17.5 Kundendaten
Der Auftraggeber behält alle Rechte an seinen Daten, Inhalten, Marken, Dokumenten und Materialien und räumt MeinAssistent die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungs- und Verarbeitungsrechte ein.
17.6 Drittanbieterrechte
Für Drittanbieterprodukte und Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
17.7 KI-Output
Soweit rechtlich möglich, erhält der Auftraggeber die zur geschäftlichen Nutzung erforderlichen Rechte an den für ihn erzeugten KI-Ausgaben.
MeinAssistent garantiert nicht, dass rein maschinell erzeugte Inhalte urheberrechtlich geschützt oder ausschließlich nutzbar sind. Der Auftraggeber muss KI-Ausgaben vor ihrer Nutzung auf Rechte Dritter prüfen.
18. DATENSCHUTZ UND AUFTRAGSVERARBEITUNG
18.1 Datenschutz
Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.
18.2 Eigene Verantwortlichkeit
Jede Partei ist für Verarbeitungen, die sie zu eigenen Zwecken durchführt, selbst verantwortlich.
18.3 Auftragsverarbeitung
Soweit MeinAssistent personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
18.4 Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber bleibt insbesondere verantwortlich für Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Einwilligungen, Löschfristen, Betroffenenrechte, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Betriebsvereinbarungen und branchenspezifische Datenschutzanforderungen.
18.5 Weisungen
Weisungen sollen in Textform erfolgen. MeinAssistent informiert den Auftraggeber, wenn eine Weisung nach Auffassung von MeinAssistent gegen Datenschutzrecht verstößt.
18.6 Besondere Datenkategorien
Besondere Kategorien personenbezogener Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht, MeinAssistent informiert wurde, eine dokumentierte Weisung vorliegt und angemessene Schutzmaßnahmen vereinbart wurden.
18.7 Unterauftragsverarbeiter
MeinAssistent darf weitere Auftragsverarbeiter nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung einsetzen.
18.8 Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter von MeinAssistent ist:
Pablo Herrero
Durlacher Allee 75
76131 Karlsruhe
E-Mail: info@meinassistent.ai
Betreff: Datenschutzbeauftragter
19. VERTRAULICHKEIT
19.1 Vertrauliche Informationen
Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Hierzu gehören insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Zugangsdaten, Preise, Vertragsinhalte, Systemarchitekturen, Prompts, Workflows, Prozessmodelle, Sicherheitskonzepte, technische Dokumentationen und personenbezogene Daten.
19.2 Verwendung
Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung des Vertrags verwendet werden.
19.3 Berechtigte Personen
Vertrauliche Informationen dürfen Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Beratern und Unterauftragnehmern zugänglich gemacht werden, soweit diese sie zur Vertragserfüllung benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
19.4 Ausnahmen
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden, bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
19.5 Fortgeltung
Die Vertraulichkeitspflichten gelten auch nach Vertragsende fort.
20. DATENSICHERHEIT
20.1 Sicherheitsmaßnahmen
MeinAssistent trifft für die von ihm verantworteten Systeme angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen.
20.2 Kundensysteme
Der Auftraggeber ist für die Sicherheit seiner eigenen Systeme, Endgeräte, Netzwerke, Benutzerkonten und Zugangsdaten verantwortlich.
20.3 Datensicherung
Der Auftraggeber muss seine Daten regelmäßig und risikogerecht sichern, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich durch MeinAssistent übernommen wurde.
20.4 Sicherheitsvorfälle
Die Parteien informieren sich unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, soweit diese die jeweils andere Partei oder die gemeinsame Leistungserbringung betreffen.
20.5 Fernzugriffe
Fernzugriffe erfolgen nur im erforderlichen Umfang und nach Maßgabe der vertraglichen und datenschutzrechtlichen Vereinbarungen.
21. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELRECHTE
21.1 Dienstleistungen
Bei Dienstleistungen schuldet MeinAssistent die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten Erfolg.
21.2 Werkleistungen
Bei ausdrücklich vereinbarten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe dieser AGB. MeinAssistent ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
21.3 SaaS-Leistungen
Bei SaaS-Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Gebrauchsüberlassung, soweit diese anwendbar und nicht wirksam abbedungen sind.
21.4 Anfängliche Mängel
Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
21.5 Mängelanzeige
Mängel sind unverzüglich und nachvollziehbar in Textform zu melden. Die Meldung muss eine möglichst konkrete Fehlerbeschreibung enthalten.
21.6 Fehleranalyse
Der Auftraggeber unterstützt MeinAssistent angemessen bei der Fehleranalyse.
21.7 Kein Mangel
Kein Mangel liegt insbesondere vor bei Fehlbedienung, ungeeigneter kundenseitiger Infrastruktur, fehlerhaften Kundendaten, nicht freigegebenen Änderungen, Eingriffen Dritter, Herstelleränderungen, Drittanbieterausfällen, Überschreitung von Nutzungslimits, nicht unterstützten Systemversionen oder unwesentlichen Abweichungen.
21.8 Nacherfüllung
MeinAssistent kann einen Mangel nach eigener Wahl beseitigen, eine Umgehungslösung bereitstellen, eine gleichwertige Funktion anbieten oder die betreffende Leistung erneut erbringen.
22. HAFTUNG
22.1 Unbeschränkte Haftung
MeinAssistent haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
22.2 Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MeinAssistent nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
22.3 Datenverlust
Für Datenverlust haftet MeinAssistent nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und risikogerechter Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
22.4 Quelldaten und Migration
MeinAssistent haftet nicht für Schäden, die auf fehlerhaften, unvollständigen, beschädigten, widersprüchlichen, rechtswidrig erhobenen oder nicht ausreichend gesicherten Quelldaten beruhen, soweit MeinAssistent diese Umstände nicht zu vertreten hat.
22.5 Drittanbieter
MeinAssistent haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Pflichtverletzungen von Drittanbietern, soweit MeinAssistent diese nicht zu vertreten hat.
22.6 KI-Ausgaben
MeinAssistent haftet nicht für Entscheidungen oder Handlungen, die allein auf ungeprüften KI-Ausgaben beruhen, soweit MeinAssistent den Schaden nicht nach den vorstehenden Regelungen zu vertreten hat.
22.7 Fachliche Entscheidungen
Der Auftraggeber bleibt für wirtschaftliche, organisatorische, rechtliche, steuerliche, medizinische und sonstige fachliche Entscheidungen verantwortlich.
22.8 Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MeinAssistent.
23. FREISTELLUNG
Der Auftraggeber stellt MeinAssistent von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung, rechtswidrigen Kundendaten oder Inhalten, fehlenden Einwilligungen, unzulässigen Gesprächsaufzeichnungen, unerlaubter Werbung, Datenschutzverstößen des Auftraggebers, Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten, unzulässigen Weisungen oder rechtswidriger Verwendung von KI-Ausgaben beruhen.
Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. MeinAssistent informiert den Auftraggeber über entsprechende Ansprüche und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
24. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
24.1 Projektverträge
Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern keine laufenden Leistungen vereinbart wurden.
24.2 SaaS- und Dauerschuldverhältnisse
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Ist keine Laufzeit vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
24.3 Abweichende Laufzeiten
Abweichende Mindestlaufzeiten, insbesondere 24 oder 36 Monate, können individuell vereinbart werden.
24.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt für MeinAssistent insbesondere vor, wenn der Auftraggeber Leistungen rechtswidrig nutzt, erhebliche Vertragspflichten verletzt, fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet, Sicherheitsmechanismen umgeht, Rechte Dritter verletzt, erforderliche Mitwirkung dauerhaft verweigert oder die Sicherheit beziehungsweise Integrität der Systeme gefährdet.
24.5 Abmahnung
Soweit zumutbar, ist vor einer außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung oder angemessene Frist zur Abhilfe erforderlich.
24.6 Form
Kündigungen bedürfen der Textform.
25. VERTRAGSENDE, DATENEXPORT UND EXIT
25.1 Ende der Nutzung
Mit Vertragsende endet das Recht zur Nutzung der bereitgestellten SaaS-Leistungen. MeinAssistent darf Zugänge deaktivieren.
25.2 Datenexport
Der Auftraggeber kann exportierbare Daten innerhalb der technisch verfügbaren Funktionen exportieren. Hierzu können insbesondere Kontaktdaten, Gesprächszusammenfassungen, Transkripte, Termin-, Aufgaben-, Konfigurations-, Prozess- und Projektinformationen gehören.
25.3 Anbieterwechsel
MeinAssistent unterstützt den Auftraggeber im gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Umfang bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer eigenen Infrastruktur.
25.4 Zusatzleistungen
Individuelle Datenaufbereitungen, Sonderformate, zusätzliche Migrationen, beschleunigte Übergaben oder sonstige Leistungen außerhalb gesetzlicher oder vertraglicher Mindestpflichten können gesondert vergütet werden.
25.5 Abrufzeitraum
Soweit keine andere Vereinbarung besteht, muss der Auftraggeber seine exportierbaren Daten innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende abrufen.
25.6 Löschung
Nach Ablauf des Abrufzeitraums werden Daten nach Maßgabe gesetzlicher Pflichten, der Datenschutzerklärung, des Vertrags zur Auftragsverarbeitung und dokumentierter Weisungen gelöscht.
26. HÖHERE GEWALT
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen.
Hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, großflächige Cloud- oder Internetausfälle, Cyberangriffe, Streiks, Aussperrungen und sonstige unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei möglichst unverzüglich und trifft zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen.
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Kalendertage und ist eine Fortsetzung unzumutbar, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil außerordentlich kündigen.
27. REFERENZNENNUNG
MeinAssistent darf Namen, Marken oder Logos des Auftraggebers nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz verwenden.
Eine erteilte Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden.
28. STREITBEILEGUNG
Die MeinAssistent Digital GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Da sich die Leistungen ausschließlich an Unternehmer richten, ist eine Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung nicht vorgesehen.
29. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
29.1 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
29.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Karlsruhe, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
29.3 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, der Sitz von MeinAssistent.
29.4 Textform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie vertragsbezogene Erklärungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen bleiben unberührt.
29.5 Vertragsübertragung
Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von MeinAssistent auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
29.6 Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
29.7 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch.
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 28.07.2026